Abmeldung aus der Schweiz

Eine praktische Übersicht

In diesem Artikel teile ich mein Wissen zum Thema „Abmeldung aus der Schweiz“ mit. Erfahre, was du über AHV-Beitragslücken wissen solltest und wie ich mich zweimal von der obligatorischen Krankenversicherung befreien konnte.

Die wichtigsten Erkenntnisse dabei waren:

  • Es gibt unterschiedliche Abteilungen und Vorgehensweisen für die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle und Steuerverwaltung.
  • Die Krankenversicherung hat einen größeren Einfluss als erwartet.
  • Die Schließung von AHV-Beitragslücken ist einfacher als gedacht.
  • Banken bevorzugen Kunden mit Schweizer Wohnsitz.

Themen wie Militärdienstpflicht, Wohnungsabgabe oder das Kündigen von irrelevanten Abonnements werden in diesem Artikel nicht behandelt.
In diesem Artikel habe ich mich auf relevante Themen beschränkt. Hauptsächlich abgeleitet von Fragen, welche mich immer wieder per Mail erreichten.

Habe ich etwas wichtiges vergessen? Gerne darfst du mich per Mail anschreiben.

Was erwartet dich:

Einwohnerkontrolle

Vorbereitung für die Gemeindeverwaltung

Es empfiehlt sich, sich von der Wohngemeinde abzumelden, wenn der Auslandaufenthalt länger als 6 Monate dauert. Beachte jedoch, dass jede Gemeindeverwaltung individuelle Mindestdauern festlegen kann. Daher solltest du dich frühzeitig bei deiner Einwohnerkontrolle erkundigen, was die gängige Praxis ist. In meinem Fall musste ich persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen und Angaben zu meinen Personalien, meiner Adresse im Ausland (sofern vorhanden), dem Grund meiner Abmeldung, dem Ausreisedatum und meiner Korrespondenzadresse machen, um das Formular vollständig auszufüllen.

Durch die Abmeldung bei der Gemeinde bist du praktisch nicht mehr in dieser Gemeinde wohnhaft und musst z. B. nicht mehr am Auszählen an Wahlsonntagen teilnehmen. Als Bestätigung erhältst du die Abmeldebescheinigung oder Abmeldebestätigung zusammen mit dem Heimatschein.

Beachte jedoch, dass die erfolgreiche Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle und die erhaltene Abmeldebescheinigung nicht garantieren, dass du von der obligatorischen Krankenversicherung befreit bist. Dazu findest du weitere Informationen unter dem Thema Obligatorische Krankenversicherung.

Pro-Tipp:
Die Abmeldung:

Ich hatte mich für das oben genannte Vorhaben einige Monate im Voraus bei meiner Einwohnerkontrolle gemeldet. Ich wollte sicherstellen, dass ich in meinem Fall keine weiteren Dokumente oder Bestätigungen zur Abmeldung mitbringen musste. In meinem Fall musste ich einen gültigen Ausweis und etwas Geld für die Gebühren mitnehmen. Die Abmeldung erfolgte vier Wochen vor meiner Abreise.

Begründung:

Meine Begründung für den Wegzug war „Reise ohne Absicht auf Rückkehr in die Schweiz“.

Anschrift im Ausland:

Ich hatte die Adresse angegeben, wo ich mich die ersten Wochen aufhalten würde. Bei einer Einwohnerkontrolle im Ausland hatte ich mich nicht angemeldet, da ich mich noch nicht fest niedergelassen hatte.

Falls auch du eine Anschrift angeben musst, versuche es mit der Adresse deiner ersten Destination, sei es ein Hotel, Hostel, Gastfamilie oder AirBnB. Einfach deinen Namen und die Adresse kombinieren.

Abmeldebescheinigung:

Diese solltest du für die weiteren administrativen Abklärungen unbedingt einscannen. Mit der Bescheinigung kannst du, Irrtum vorbehalten, sämtliche Abonnements außerordentlich kündigen. Mach davon Gebrauch.

Heimatschein:
Am besten bei der Korrespondenzadresse oder einer Person des Vertrauens hinterlegen. Bitte nicht verlieren!

Steuerverwaltung

Die Aussetzung bringt kaum Vorteile

Wie in der Einleitung erwähnt, sind die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle und die Abmeldung bei der Steuerverwaltung zwei unterschiedliche Angelegenheiten.

Von der Steuerverwaltung wurde mir mitgeteilt, dass grundsätzlich jeder Erdenbürger angehalten ist, an mindestens einem Ort auf der Welt steueransässig zu sein, unabhängig davon, ob und wie viel Geld er generiert. Man will vermeiden, dass jemand untertaucht und praktisch „verschwindet“.

Trotz dieses Grundsatzes kannst du versuchen, dich aus dem Steuerregister deiner Wohngemeinde aussetzen zu lassen. Die mir bekannten Hauptvoraussetzungen sind:

  • Du generierst kein Einkommen in der Schweiz, auf keine Art und Weise.
  • Du besitzt keine Immobilien und andere ähnliche Vermögenswerte, welche für das Steueramt von steuerlichem Interesse sind.

Vermutlich existieren noch weitere Kriterien, aber ich kenne nur diese beiden. Falls dir die Aussetzung gestattet wird, musst du vor deiner Abreise eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen und sämtliche Steuerschulden begleichen. Danach fällt das Ausfüllen der Steuererklärung bis auf Weiteres weg. Falls du jedoch kein komplettes Steuerjahr von der Schweiz fernbleibst, ergibt die Austragung keinen Sinn.

In meinem Fall erfülle ich die obengenannten Kriterien nicht, weshalb ich auch während meiner Reise eine jährliche Steuererklärung ausfüllen muss. Im Kanton Bern kann ich die Steuererklärung online ausfüllen, sämtliche Dokumente elektronisch hochladen und auch die Freigabe elektronisch bestätigen.

Als Wohngemeinde wird jene Gemeinde gewählt, bei der ich zuletzt wohnhaft war, und die Zustellung der Abrechnung erfolgt an meine Korrespondenzadresse.

Obligatorische Krankenversicherung

Eine harzige Angelegenheit

Das schweizerische Krankenversicherungsprogramm ist vorbildlich und passt gut zum Schweizer Gesundheitssystem. Für Langzeitreisende sind jedoch nicht immer die besten Preise und Leistungen verfügbar, da sie in erster Linie für Menschen gedacht sind, die in der Schweiz leben. Deshalb wollte ich mich für meine Reise von der obligatorischen Krankenversicherung abmelden und eine spezielle Reisekranken- und Unfallversicherung abschließen, die besser zu meinen Bedürfnissen passt. Mehr zu der Auslandsreiseversicherung findest du unter REISEVERSICHERUNG.

Ich dachte, dass ich durch meine Abmeldung bei der Gemeinde problemlos meine Krankenversicherung kündigen könnte. Leider ist das nicht immer so einfach möglich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) möchte nicht, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger sich von der obligatorischen Krankenversicherung abmelden.

„…Personen, die im Ausland auf Reisen gehen und dort keinen Wohnsitz nehmen, bleiben der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt…“

„…Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann bei einem Aufenthalt im Ausland oder einer Weltreise nicht gekündigt oder ausgesetzt werden. Die Versicherungspflicht in der Schweiz ist an den rechtmässigen Wohnsitz der Betroffenen geknüpft. Solange diese nicht im Ausland Wohnsitz nehmen, bleiben sie grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt. Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) befindet sich der Wohnsitz einer Person an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht aufhält, dauernd zu verbleiben (Art. 23 ZGB).

Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bis zum Erwerb eines neuen Wohnsitzes bestehen (Art. 24 ZGB). Die Abmeldung bei der Wohngemeinde reicht allein nicht aus, um den Wohnsitz in der Schweiz aufzuheben…“

Quelle:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/versicherungspflicht/touristinnen-ausland-weltreisende.html

Dieser Grundsatz hat mittlerweile auch die meisten schweizerischen Krankenkassen erreicht und wird hartnäckig praktiziert. Gegenwind ist also in den allermeisten Fällen zu erwarten.

Pro-Tipp:

Hiernach die Erklärung zu meinem Vorgehen und wie es mir zwei Mal gelungen ist, mich von der obligatorischen Krankenversicherung zu befreien.

Um dich von der obligatorischen Krankenversicherung zu befreien, solltest du dich zuerst über alternative Reiseversicherungen informieren. Weitere Informationen dazu findest du auf meiner Seite über REISEVERSICHERUNG.

Kommuniziere stets transparent mit der Krankenversicherung. Informiere dich frühzeitig über neue Krankenversicherungs-Angebote. In der Schweiz ist ein Anbieterwechsel der Krankenkasse jeweils nur per November möglich. Deshalb habe ich mich jeweils im Sommer über neue Angebote orientiert und mir meine Favoriten ausgesucht.

Als nächstes habe ich meine Favoriten kontaktiert und nach einem persönlichen Vertreter aus meiner Region gefragt. In einem Folgeschreiben habe ich dann mein Interesse als Neukunde mitgeteilt und klar kommuniziert, dass ich nur unter der Bedingung wechseln werde, dass ich zum Zeitpunkt X die Krankenversicherung ausserordentlich kündigen kann und eine Bestätigung dafür bekomme.

Ich habe meiner Krankenversicherung deutlich gemacht, dass ich mich auf eine „Reise ohne Absicht auf Rückkehr in die Schweiz“ begebe und nach erfolgter Abmeldung bei der Gemeinde die Abmeldebescheinigung unaufgefordert zuschicken werde. Die ausserordentliche Kündigung würde ich ebenfalls frühzeitig an meinen Kontakt bei der Krankenversicherung schicken.

Ich hoffe, meine Tipps können dir dabei helfen, dich erfolgreich von der obligatorischen Krankenversicherung zu befreien. Sei stets transparent und höflich und versuche, sämtliche Hürden aus dem Weg zu räumen, um den Ablauf aus Sicht der Krankenkasse so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Unfallversicherung

Nicht vergessen

Ein wichtiger Aspekt ist die Unfallversicherung, welche separat von der obligatorischen Krankenversicherung betrachtet werden sollte. In den meisten Fällen wird die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber abgedeckt. Schaue hierfür auf deinem Lohnauszug unter „Nichtberufsunfallversicherung (NBU)“ nach. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du die Unfallversicherung als Option „mit Unfallversicherung“ über die obligatorische Krankenversicherung bezahlen.

Nach der Kündigung deines Arbeitsvertrags bist du in der Regel noch bis zu 30 Tage nach dem Austritt über deinen ehemaligen Arbeitgeber versichert. Danach musst du dich selbst um eine Unfallversicherung kümmern. Reisekrankenversicherungen beinhalten oft den Unfallteil. Falls nicht, kannst du die Unfalldeckung als Option oder Zusatzpaket hinzubuchen, was ich in jedem Fall empfehlen würde. Weitere Informationen findest du unter REISEVERSICHERUNG.

REGA & Schweizer Paraplegiker Stiftung

Nach Angaben der Schweizerischen Rettungsflugwacht (REGA) benötigt man als Gönner:in nicht zwingend einen permanenten Wohnsitz in der Schweiz. Eine Korrespondenzadresse ist jedoch erforderlich und kann im Online-Portal bei den Kontoeinstellungen hinterlegt werden. Dort sind auch die Gönnerbeiträge zu begleichen. Die Leistungen der REGA sind uneingeschränkt identisch, unabhängig davon, ob man einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat oder nicht.

Bei der Schweizer Paraplegiker-Stiftung konnte ich keine genaueren Angaben zu der Wohnsitzfrage finden. Eine Mitgliedschaft bei der Stiftung, die CHF 45.— pro Jahr kostet, kann jedoch in Betracht gezogen werden.

AHV

Die 1. Säule und die Angst vor der Beitragslücke

Wenn man in der Schweiz wohnhaft und angemeldet ist, müssen AHV/IV Beiträge bezahlt werden, unabhängig davon, ob man erwerbstätig oder arbeitslos ist. Wenn man sich von der Schweiz abmeldet und dabei nicht selbstständig erwerbstätig ist, entfällt die Zahlungspflicht. Allerdings sollte man darauf achten, dass in diesem Fall nach einer gewissen Zeit Beitragslücken entstehen und das Recht auf den Rentenbezug im Pensionsalter entfallen kann.

Um Beitragslücken zu vermeiden, ist es wichtig zu verstehen, ab wann eine solche Lücke entsteht. Der jährliche Mindestbeitrag an die AHV/IV beträgt CHF 514.- (Stand 2023) und basiert auf einem erforderlichen Bruttojahreslohn von CHF 4’851.-, welcher, je nach Einkommen, nach einem oder zwei Arbeitsmonaten erreicht wird.

Eine Beitragslücke entsteht, wenn man ein komplettes Kalenderjahr, maximal bis zu fünf volle Kalenderjahren, nicht in der Schweiz ansässig war. Diese Lücke lässt sich jedoch problemlos schließen, indem man versäumte Beitragszahlungen bis zu maximal 5 Jahren rückwirkend nachbezahlt. Hierfür ist es jedoch notwendig, offiziell in der Schweiz angemeldet zu sein.

Die Institution, welche die AHV-Gelder verwaltet, nennt sich Ausgleichskasse. Wichtig zu beachten ist, dass die Ausgleichskasse nicht aktiv darauf aufmerksam macht, dass Nachzahlungen notwendig sind. Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen, den Antrag auf Nachzahlung bei der kantonalen Ausgleichskasse fristgerecht zu stellen. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass die Beantragung und das Nachzahlen problemlos funktioniert.

Pensionskasse (PK)

Die 2. Säule auch Berufliche Vorsorge (BVG) genannt, kennt unterschiedliche Namen

Im Gegensatz zur AHV, bei der die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden, sind PK-Beiträge persönlich. Die Gelder werden individuell von deinem Bruttolohn abgezogen und auf einem Sperrkonto einbezahlt. Mit Erreichen des Rentenalters erhältst du Anspruch auf den einbezahlten Betrag. Lücken können dabei keine entstehen. Werden über eine Gewisse Zeit keine Gelder einbezahlt, wächst auch dein individueller Vorsorgebetrag während dieser Zeit nicht weiter an.

Für die meisten zukünftigen Reisenden sieht der Regelfall wie folgt aus: Du bist bis kurz vor deinem geplanten Abreisedatum angestellt, mit oder ohne genaues Rückreisedatum, und dein Anstellungsverhältnis nach der Rückreise ist unbekannt.

Während deiner Anstellung befinden sich deine einbezahlten Gelder auf einem Vorsorgeeinrichtungs-Sperrkonto, das von deinem Arbeitgeber gewählt wird. Dein Arbeitgeber wird dich in der Regel einmal jährlich über den aktuellen Saldo und die entsprechende Einrichtung informieren, möglicherweise mit der Zustellung des Lohnausweises. Es ist wichtig zu beachten, dass unterschiedliche Arbeitgeber unterschiedliche Vorsorgeeinrichtungen wählen können. Wenn du den Arbeitgeber wechselst, solltest du von deinem ehemaligen oder neuen Arbeitgeber über den Transfer deiner Gelder auf das neue Konto informiert worden sein. Falls du das erste Mal davon hörst, solltest du höflich beim Arbeitgeber nachfragen.

Wenn du dein Arbeitsverhältnis ohne neue Anstellung oder neuen Arbeitgeber kündigst, musst du deine Vorsorgegelder auf ein sogenanntes Freizügigkeits-Sperrkonto parkieren. Dieses Sperrkonto ist speziell für diesen Zweck vorgesehen und kann bei Banken und ähnlichen Institutionen eröffnet werden. Du kannst dein Konto online beispielsweise bei der VIAC eröffnen und der Transfer erfolgt durch das Ausfüllen einer Transfervollmacht über deinen Arbeitgeber oder die Institution (VIAC). Dein Konto mit deinen Geldern bleibt so lange aktiv, bis du einen neuen Arbeitgeber gefunden hast. Danach werden die Gelder auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers verschoben und dein leeres Freizügigkeitskonto bei VIAC oder einer anderen Institution wird geschlossen.

Private Vorsorge (3a)

Die 3. Säule ist nicht zu unterschätzen

Die 3. Säule ist eine freiwillige Vorsorge. Aus steuerlicher Sicht und als Investition empfehle ich dir, ein 3a-Konto zu eröffnen und, wenn möglich, den jährlichen Maximalbetrag einzuzahlen. Ich persönlich habe mich für ein Konto bei der VIAC entschieden, hauptsächlich aufgrund ihrer Transparenz. Außerdem kannst du dein 3a-Vermögen selbst verwalten, indem du es auf einem Konto parkierst oder investierst. Diese Flexibilität ist mir wichtig.

Korrespondenzadresse

Eine Korrespondenzadresse kann auf Reisen von Vorteil sein, um wichtige Post von Behörden, Banken oder anderen wichtigen Institutionen zu empfangen und sicherzustellen, dass wichtige Dokumente nicht verloren gehen oder zu spät ankommen. Es empfiehlt sich, dass ein enges Familienmitglied diese Vertretung übernimmt und der Name des Korrespondenzempfängers am Briefkasten ergänzt wird. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die neue Domiziladresse Post-konform mit „c/o“ angegeben werden, wie in diesem Beispiel:

Hans Trotter
c/o Sarah Trotter-Schild
Hauptstrasse 123g
CH – 3210 Bern

Es ist wichtig, diese Adressänderung mit Nachsendeauftrag bei der Post zu hinterlegen, was online erledigt werden kann. Aus Rücksicht auf die Vertretung sollten sämtliche Werbung abbestellt und der Briefverkehr auf elektronisch umgestellt werden. Hierzu empfiehlt es sich, sechs bis zwölf Monate vor der Abreise eine Liste mit sämtlichem erhaltenem Briefverkehr zu führen und diese kontinuierlich umzustellen.

Wenn du längere Zeit im Ausland unterwegs bist, solltest du auch darüber nachdenken, ob du eine Vollmacht für jemanden in deinem Heimatland ausstellen möchtest, der im Falle von dringenden Angelegenheiten oder Notfällen in deinem Namen handeln kann. Das kann ein Familienmitglied oder ein vertrauenswürdiger Freund sein. Es ist jedoch wichtig, dass du der Person voll vertraust und sicherstellst, dass sie die Vollmacht nur in deinem Interesse ausübt.

Banken

Nicht alles auf eine Karte setzen

Banken bevorzugen Kunden mit Schweizer Wohnsitz. Es ist ratsam, frühzeitig bei deiner Bank nachzufragen, ob du deine Konten bei ihnen behalten kannst, ohne dass sie aufgrund einer Abmeldung gesperrt werden. Eine Lösung könnte darin bestehen, eine Vollmacht für ein enges Familienmitglied auszustellen, das im Notfall oder als Vertretung über dein Vermögen verfügen kann.

Du benötigst ein eBanking-Login für dein Konto, um es zu kontrollieren und Rechnungen zu begleichen. Auch nach der Abmeldung werden Rechnungen an dich gesendet, daher ist es wichtig, darauf Zugriff zu haben. Es ist ratsam, Geld bei mehr als einer Bank zu halten, und NeoBanken bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, ein zusätzliches Bankkonto zu eröffnen.

Eröffne die Bankkonten einige Monate vor deiner Abreise, damit die Debit- und Kreditkarten, PINs und andere Dokumente rechtzeitig zugestellt werden können. Versuche, sämtliche Korrespondenz auf elektronische Weise umzustellen.

In den meisten Fällen kannst du die Adressänderung für Korrespondenz in der App oder im eBanking vornehmen. Ändere dies, bevor du abreist, um mögliche Probleme seitens der Bank noch vor Ort zu klären. Einige Banken erlauben jedoch keine „c/o“-Adressen. Wenn dies der Fall ist und du keine Post in Papierform von dieser Bank erwartest, kannst du auf eine Adressänderung verzichten. Andernfalls musst du dich bei der Bank melden und deine Situation transparent darlegen, wobei die Gefahr besteht, dass dein Konto gesperrt wird oder du als Kunde nicht mehr willkommen bist.

Meine Hausbank hat als einzige Bedingung das Ausstellen einer Vollmacht gestellt. Das war kein Problem. Erfahrungsgemäß handhaben die meisten NeoBanken die meisten administrativen Angelegenheiten unkompliziert.

Ich empfehle, mehr als eine Debit- und Kreditkarte zu tragen, mindestens eine Maestro/Mastercard und mindestens eine Visa-Karte sind absolut notwendig. Um die Kosten der Karten so gering wie möglich zu halten, verwende ich fast ausschließlich die DKB Debit-Karte, die meiner Meinung nach das beste Reisezahlungsmittel auf dem Markt ist. Weitere Informationen findest du unter dem Abschnitt FINANZEN.

Mobile & SIM Card

Behalte deine Nummer auch ohne teures Abonnement

Wenn du deine Nummer behalten möchtest, macht es keinen Sinn, weiterhin für ein Schweizer Abonnement zu bezahlen, da du im Ausland in der Regel bessere Mobile-Data-Deals erhältst. Kündige deinen Schweizer Mobile-Vertrag nicht, sondern migriere zu einem Prepaid- oder CHF 0.- Abo. Auf diese Weise behältst du deine Nummer, bezahlst aber keine monatlichen Gebühren für einen Dienst, den du nicht nutzt. Vergiss nicht, für die Reise ein altes Smartphone mitzunehmen.

Hier gesammelt findest du sämtliche Gutsscheine und Referenzlinks für die von mir erwähnten und genutzten Plattformen. Du darfst vom Referenzcode gerne gebrauch machen. Die Deals sind in der Regel beschränkt gültig. Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Viel Spass.

VIAC:
YUH:

Die All-in-One-App, mit der du bequem zahlen, sparen und investieren kannst.
Lade die App hier herunter: https://www.yuh.com/download
Verwende meinen Freundschaftswerbungscode bei der Eröffnung deines kostenlosen Kontos, damit wir beide Bonus-Swissqoins erhalten können!
Mein Freundschaftswerbungscode lautet: wsbpa9
Besuche https://yuh.com, um mehr über die App zu erfahren.

ZAK:

Eröffne ein Konto und erhalte 25 CHF mit dem Code KNI213.
Lade die App hier herunter: cler.ch/get-zak

DKB:
Reisekrankenversicherung:

Am besten den Artikel hier nachlesen.

Schlusswort

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es einige wichtige Dinge zu beachten gibt, wenn du für längere Zeit ins Ausland reist. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um mögliche Probleme zu vermeiden. Eine Korrespondenzadresse, ein Freizügigkeits-Sperrkonto und eine gute Krankenversicherung sind nur einige der Punkte, auf die du achten solltest. Es empfiehlt sich, rechtzeitig im Voraus zu planen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du für alle Eventualitäten gewappnet bist.

4 Comments

  1. Guten Tag
    Wir haben eben das gleiche Problem mit der Krankenkasse.
    Welche Kasse hattest du, welche es dir erlaubte, ausserordentlich zu kündigen?

    Ebenfalls haben wir die Situation, das wir bereits ab Ende Oktober abgemeldet sind. Da müsste ich ja mit der Kasse kommunizieren, dass sie ja schon ab dem 1.1.24 gekündigt wird.?

    Danke für Deine Antwort

    • Oli sagt:

      Hallo Jan
      Mit „Problem mit der Krankenkasse“ meinst du die außerordentliche Kündigung?
      Im 2018 hatte ich die Atupri, 2022 die CSS Arcosana (neu CSS).
      Zur Klarstellung, die Kündigung wurde mir nach dem obengenannten Vorgehen zugesichert – einfach war es nicht.

      Betreffend dem Kündigungstermin:
      Die außerordentliche Kündigung folgt, nach meiner Kenntnis, keinem spezifischen Datum.
      Die reguläre Kündigung für einen Anbieterwechsel erfolgt spätestens im November für ab dem 01. Januar des Folgejahres – genau.

      Wie ich aus deinem Schreiben entnehme seit ihr für einen Anbieterwechsel zeitlich ungünstig dran.
      Ihr könntet versuchen den Anbieter (gem. meiner Vorgehensweise oben) zu wechseln, um dann zeitnahe außerordentlich zu kündigen.
      Dafür müstet Ihr natürlich diverse Anbieter anfragen, um einen passenden Partner zu finden.
      Dabei habe ich meine Zweifel, ob eine Krankenkassen das Spiel mitmacht, um euch für lediglich 1-2 Monate als Kunden aufzunehmen.

      Wie lange plant Ihr zu Reisen, wenn ich fragen darf?

  2. Roman sagt:

    Hallo oli, vielen dank für den super artikel. Ich bin in diesem prozess der abmeldung, bei mir kommt noch dazu das ich seit einem jahr auf meinem eigenenschiff lebe, was es nicht gerade einfacher macht. Kannst du mir dazu noch einen tipp geben bitte. Ich kann ja nicht mein schiff als adresse angeben??? Bessten dank…kpt. Rom

    • Oli sagt:

      Hallo Rom
      Ich habe es mir erlaubt dir direkt eine Email zu senden, da es sich hier um einen außergewöhnlichen Fall handelt.
      Gerne in deinem Maileingang nachschauen.
      Oli

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